Allgemeine Geschäftsbedingungen der ARAG Bau AG, Montage und Ersatzteile

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Entsendung von Personal
Die Entsendung von Personal erfolgt auf rechtzeitig zu treffende Vereinbarung und auf Grund der nachstehenden allg. Geschäftsbedingungen der ARAG Bau AG, Montage und Ersatzteile. Angaben über Datum des Montagebeginns und der Montagedauer sind unverbindlich. Die Auswahl der(s) Servicetechniker(s) bleibt der ARAG Bau AG vorbehalten.

1.2 Arbeitsrapporte
Der Servicetechniker legt dem Kunden oder dessen Beauftragten täglich nach beendigter Arbeit einen Arbeitsrapport zur Kontrolle vor. Durch seine Unterschrift bestätigt der Kunde die Richtigkeit der rapportierten Eintragungen.

1.3 Verbindlichkeiten
Das Montagepersonal ist weder zur Abgabe von verbindlichen Erklärungen noch zur offiziellen Entgegennahme von Beanstandungen irgendwelcher Art berechtigt. Eventuelle Beanstandungen sind schriftlich an die ARAG Bau AG einzureichen. Verbindliche Zusagen der ARAG Bau AG bedürfen der Schriftform.
 

2. Leistungen des Kunden

2.1 Montagevorbereitungsarbeiten
Vor Montagebeginn hat der Kunde den genauen Standort der Maschinen und Anlagen und eine genaue Beschreibung der auszuführenden Arbeiten anzugeben. Vor dem Einsatz des Personals müssen alle am Einsatzort notwendigen Vorbereitungen, die für eine speditive Erledigung der Montagearbeiten Voraussetzung sind, beendet sein.

2.2 Bereitstellung von Geräten
Der Kunde hat die für die Montagearbeiten notwendige Infrastruktur namentlich Hebezeuge genügender Tragkraft inklusive Bedienung, Seile, Gerüste, Schweissgeräte sowie alle benötigten Betriebsmittel zu beschaffen und zur Verfügung zu stellen.

2.3 Personal
Der Kunde hat für die Montage und Inbetriebsetzung sowie für Gewährleistungs- und Reparaturarbeiten das für eine einwandfreie Durchführung der Arbeiten notwendige zusätzliche Personal kostenlos zur Verfügung zu stellen (Fach- und Hilfsarbeiter).

2.4 Räumlichkeiten
Für die Einlagerung von Werkzeugen, wertvollen Lieferteilen und persönlichen Effekten, für Büro und Aufenthalt hat der Kunde die notwendigen trockenen und verschliessbaren Räume in Absprache mit der ARAG Bau AG zur Verfügung zu stellen

2.5 Unfallverhütungsmassnahmen
Der Kunde trifft auf seine Kosten die notwendigen SUVA-konformen Unfallverhütungsmassnahmen. Er ist für die Einhaltung dieser Vorschriften durch die von ihm beauftragten Arbeitskräfte verantwortlich.
 

3. Preise und Arbeitszeiten

3.1 Preisstellung
Die Leistungen der ARAG Bau AG werden nach Zeit und Aufwand abgerechnet, soweit nicht aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung ein Festpreis festgelegt wurde. Sämtliche Preisangaben sind Nettopreise ohne MwSt..

3.2 Normale Arbeitszeiten
Die normale wöchentliche Arbeitszeit beträgt 42 Stunden, und zwar in der Regel 8.4 Stunden täglich, von Montag bis Freitag. Hinsichtlich der Zeiteinteilung richtet sich das Personal der ARAG Bau AG nach den örtlichen Verhältnissen, doch sollen die normalen Arbeitsstunden zwischen 06.00 und 20.00 Uhr fallen.

3.3 Reisezeit und Reisekosten
Für die Berechnung der Reisezeitvergütung gilt der Stationierungsort (Niederlassung) als Ausgangspunkt. Die Kosten der Hinreise bei Montagebeginn und Rückreise bei Montageende sowie Fracht werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

3.4 Montagevorbereitungen
Montagevorbereitungen werden in Rechnung gestellt.

3.5 Wartezeit
Wenn das Personal durch Ursachen, für die die ARAG Bau AG nicht verantwortlich ist, in der Ausführung seiner Arbeiten behindert oder nach Beendigung der Arbeiten aus irgendeinem Grund zurückgehalten wird, wird die Wartezeit als Arbeitszeit verrechnet.

3.6 Rückreise am Wochenende
Der Servicetechniker hat das Anrecht, jedes Wochenende nach Hause zu fahren. Bei dringendem Bedarf kann nach Rücksprache des Kunden mit der Firma ARAG Bau AG ausnahmsweise an Samstagen oder Feiertagen gearbeitet werden. Für die Urlaubsreise am Wochenende und bei Feiertagen wird dem Kunden die Reisezeit belastet. Die Kosten des Reisemittels gehen zu Lasten der ARAG Bau AG.

3.7 Mehrtätige Einsätze
Bei mehrtägigem Einsatz werden die Reisekosten nach Ergebnis (maximal CHF 115.-) oder  Übernachtungskosten von CHF 115.- pro Nacht in Rechnung gestellt.

3.8 Ansätze
Montage und Werkstattarbeiten
Stundenansatz Montage CHF/h 115.-

Anfahrt/ Rückfahrt Servicetechniker
Stundenansatz Reisezeit CHF/h 115.-
km/Entschädigung  CHF/km 1.30

3.9 Unvorhersehbare Ereignisse
Das Risiko und allfällige Mehrkosten unvorhersehbarer Ereignisse wie höhere Gewalt, Epidemien, Mobilmachung, Krieg, Streik, und Arbeitsunterbruch sowie anderer unverschuldeter Wartezeiten gehen zu Lasten des Kunden.

3.10 Zahlungsbedingungen
10 Tage netto, frei von allen Abzügen. Bei länger dauernden Montagen werden die aufgelaufenen Montagekosten in der Regel auf Monatsende in Rechnung gestellt; bei den übrigen Montagen nach Abschluss der Arbeiten. Die Rechnungen sind zahlbar in Hasle, ohne irgendwelchen Abzug. Es können auch Anzahlungen gefordert werden.
 

4. Versicherung 

4.1 Personalversicherung
Die ARAG Bau AG übernimmt für das von ihr entsandte Personal die gesetzlichen Versicherungen für Krankheiten und Unfälle, inkl. Haftpflicht. Der Kunde haftet für sein eigenes Personal und für Drittpersonen.

4.2 Transport und Sachversicherung
Bei Montagen durch Personal der ARAG Bau AG versichert der Kunde Material- und andere Lieferungen vom Zeitpunkt des Abganges ab Werk bis zur Beendigung der Montage gegen Wetter-, Wasser- und Feuerschäden, Beschädigung durch Dritte oder andere Schäden.
 

5. Abnahme der Montagearbeiten

Die Montagearbeiten sind beendet und abnahmebereit, wenn die montierten Maschinen oder Anlagen genutzt werden können. Dies gilt auch dann, wenn unwesentliche Teile fehlen, Nacharbeiten erforderlich sind oder wenn Maschinen aus Gründen die die ARAG Bau AG nicht zu vertreten hat, nicht in Betrieb genommen werden können.

Sobald dem Besteller die Maschinen als abnahmebereit gemeldet werden, hat er die Montage sofort zu prüfen und der ARAG Bau AG allfällige Mängel unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Unterlässt er dies, so gilt die Montage als genehmigt.
 

6. Gewährleistung

6.1 Gewährleistung für Ersatzteile
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate für fabrikneue, revidierte resp. überholte und durch die ARAG Bau AG gelieferte oder eingebaute Ersatzteile.

Reklamationen sind binnen 8 Tagen nach Erhalt oder Einbau der Ware bei ARAG AG anzubringen. Verpackungsmaterial verrechnen wir zu Selbstkosten, es wird von uns nicht zurückgenommen. Versandkosten können nicht zurückerstattet werden.

Nicht zurückgenommen werden Teile, die beschädigt, gebraucht oder nicht original verpackt sind, sämtliche Hydraulikschläuche, Dichtungsware und Keilriemen.
 

7. Retouren

Für Teile, die im Auftrag vom Kunden extra bestellt wurden (Sonderbestellung) besteht kein Rückgaberecht. Bei Retouren von Lagerartikel wird dem Kunden eine Wiedereinlagerungsgebühr fakturiert.
 

8. Gewährleistung für Montagearbeiten

Die Gewährleistungsfrist für Montagearbeiten beträgt sechs Monate ab Abnahme der Arbeiten. ARAG Bau AG haftet ausschliesslich für die von ihr sorgfältig, ausgeführten Arbeiten.
 

9. Ausschluss weiterer Haftung

In keinem Fall entstehen Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schulden, die nicht am Liefer- oder Montagegegenstand selber entstanden sind, wie namentlich Produktionsmängel, Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Eigenleistung, entgangener Gewinn sowie anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden.
 

10. Datenweitergabe

Die ARAG Bau AG kann die Informationen zu Ihrem Zahlungsverhalten an den Schweizerischen Verband Creditreform weiterleiten.

 

11. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist für beide Teile in allen Fällen Hasle. 
 

gültig ab 01/05/2020